Verfassungsabstimmung katholische Landeskirche
Stimmbeteiligung- Bettwiesen 31.1 %
- Bussnang 16.1 %
- Heiligkreuz 19.5 %
- Leutmerken 16.9 %
- Lommis 19.1 %
- Schönholzerswilen 17.7 %
- Welfensberg 29.0 %
- Wertbühl 21.3 %
- Wuppenau 21.3 %
- Kirchgemeindeverband 21.3 %
Zustimmung
- Bettwiesen 87.5 %
- Bussnang 89.8 %
- Heiligkreuz 87.0 %
- Leutmerken 81.8 %
- Lommis 91.4 %
- Schönholzerswilen 87.8 %
- Welfensberg 89.3 %
- Wertbühl 89.3 %
- Wuppenau 80.4 %
- Kirchgemeindeverband 87.6 %
13. Juni 2021
Die neun Kirchgemeinden des Kirchgemeindeverbandes Nollen-Lauchetal-Thur haben die Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau mit 88% Ja-Stimmen klar angenommen, bei einer Stimmbeteiligung von 21%. Wir freuen uns, dass nun auch die katholische Landeskirche eine neue, zeitgemässe Verfassung hat, die einen sehr deutlichen Zuspruch gefunden hat.
Neue GesetzeDie Detailbestimmungen zur neuen Verfassung sind in den zwei Gesetzen über die Landeskirche und über die Kirchgemeinden geregelt.
Nach dem neuen Gesetz für Kirchgemeinden müssten nun die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger, deren Kirchgemeinden Mitglied im Kirchgemeindeverband sind, an mindestens zwei Kirchgemeindeversammlungen pro Jahr teilnehmen: An der Versammlung der Kirchgemeinde und an der Versammlung des Kirchgemeindeverbandes.
Die heutige Lösung mit Delegierten gibt allen Kirchgemeinden die Möglichkeit sich demokratisch einzubringen. Es wird schwierig und ist mit logistischem Aufwand verbunden, eine Versammlung mit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aller 9 Kirchgemeinden an einem Ort durchzuführen.
Mögliches ReferendumDie Kirchenbehörden der neun Kirchgemeinden erwägen das Referendum gegen das Kirchgemeindegesetz zu ergreifen, damit eine einfache und effiziente Organisation des Kirchgemeindeverbandes weiterhin möglich ist.
Paul Rutishauser, Präsident
Kirchgemeindeverband